Trennung oder Scheidung?

Wenn sich die Eheleute einig sind, besteht bei der Trennung die Möglichkeit, auf den Gang vor Gericht zu verzichten. Bei der Scheidung hingegen ist eine gerichtliche Klärung zwingend erforderlich. Im Falle von Streitigkeiten während der Trennung kann jeder Ehepartner jederzeit das Gericht einschalten. Falls einer der Partner die sofortige Scheidung ablehnt, muss der andere - außer in schwerwiegenden Fällen - die zweijährige Trennungsfrist abwarten.

 

Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens kann auf Wunsch beider Eheleute bereits während der Trennung erfolgen. Es ist jedoch ratsam, einen notariellen Vertrag über die Gütertrennung abzuschließen. Andernfalls müssen die zukünftigen Ersparnisse bis zur Scheidung noch berücksichtigt werden.

 

Die Gütertrennung kann nur gegen den Willen eines Ehegatten vor Gericht erreicht werden, und es müssen wichtige Gründe vorliegen, wie beispielsweise die Verschwendung des Eigentums durch einen Ehegatten oder der Widerstand eines Ehegatten gegen die Scheidung, um möglichst lange von den Errungenschaften des anderen zu profitieren.

 

Im Gegensatz zur Scheidung hat die Trennung keine Auswirkungen auf die Witwen- und Witwerrenten oder das gegenseitige Erbrecht. Allerdings können die Eheleute freiwillig bereits vor der Scheidung in einem notariell beglaubigten Erbvertrag auf ihr Erbrecht verzichten. Die einseitige Entlassung der nichterwerbstätigen Frau aus den ehelichen Pflichten und die gleichzeitige Gewährung von Alimenten schädigt Ehen, fördert Scheidungen und führt zu Ungerechtigkeiten. Es ist daher nicht überraschend, dass in der Praxis oft negative Handlungen wie Diffamierung des Partners, Vertreibung aus der gemeinsamen Wohnung und Entfremdung der Kinder auftreten, während weiterhin Leistungen vom verpflichteten Partner verlangt werden. Es kommt zu einer einseitigen Verpflichtung, und die nicht erbrachte Leistung belastet den Pflichtigen zusätzlich. Von Seiten der Frau gibt es dabei keine Befürchtungen. Die Schuldfrage bleibt im Dunkeln, und Fragen nach Kausalität, Schaden und Verantwortlichkeit werden unerwünscht. Der ursprüngliche Zweck des Gesetzes, Gerechtigkeit zu fördern, geht verloren. Ein solches Rechtssystem ist nicht wünschenswert. Wir setzen uns auch für die Rechte der Männer ein.